Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
14.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2024
Eröffnungen
15.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
16.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.02.2019 bis zum 31.12.2019
21.02.2019
Neueintragungen